Ablauf einer Psychotherapie

> Sie können anrufen oder eine Email schreiben, um Fragen zu stellen oder einen Termin für ein unverbindliches Vorgespräch zu vereinbaren (Sprechstunde). Die Terminabsprache ist spontan vor Ort leider nicht möglich.

> Beim Vorgespräch oder Sprechstundentermin lernen wir uns kennen und Sie können Ihr Anliegen schildern. Wir schauen, ob eine Indikation vorliegt und ambulante Psychotherapie passend für Sie ist oder etwas anderes geeigneter wäre (wie zum Beispiel der Besuch einer Beratungsstelle, ärztliche Unterstützung, etc)

> Bedenkzeit

> Wenn wir uns auf eine Therapie einigen, gibt es meist noch eine gewisse Wartezeit ehe es losgeht

> Innerhalb der Therapie sind die ersten Stunden „Probatorikstunden“ mit dem Ziel, eine tragfähige therapeutische Beziehung aufzubauen, die Anamnese zu erheben und ein individuelles Störungsmodell aufzustellen

> Eine Therapie wird bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Es gibt Kurzzeittherapien (12 Stunden, kann verlängert werden) und Langzeittherapien (60 Stunden, kann verkürzt werden). Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Kosten von Sprechstundenterminen, Probatorik und Therapiestunden werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

> Bei privaten Krankenkassen ist das Procedere ähnlich

> Selbstverständlich kann die Therapie auch von der Patientin oder dem Patienten auf eigenen Wunsch selbst bezahlt werden

Was müssen Sie mitbringen?

> Ihre Krankenkassenkarte

> Vorbefunde, wenn vorhanden

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